Hygiene- und Infektionsschutzstandards für den BSV gemäß CoronaSchVO NRW (Stand 15.6.2020)
- Gästen ist der Zutritt untersagt, ebenso Mitgliedern und Beschäftigten mit Kontakt zu Infizierten oder Symptomen einer Atemwegsinfektio
- Alle Mitglieder müssen sich nach Betreten der Räume die Hände waschen bzw. desinfizieren; Desinfektionsmittel stehen an den Eingängen bereit
- In die bereit liegenden Anwesenheitsisten müssen zur evtl. Kontaktverfol-gung Name, Aufenthaltszeit und ggf. Telefonnummer eingetragen werden.
- Zwischen den Tischen im Gastraum muss mind. 1,5 Meter Abstand eingehalten werden (gemessen ab Tischkante). Die Plätze vor der Theke bleiben gesperrt.
- Beim Spiel gelten die bekannten Regeln: Kein Körperkontakt, Spielmaterial, Bandenrahmen, Fernbedienungen und Tische vor jeder Partie desinfizieren.
- Im Innenraum ist das Tragen einer Mund-/Nase-Bedeckung, z. B. beim Gang zur Toilette sowie Ein-/Ausgang, Pflicht; dies gilt nicht am Sitzplatz.
- Gebrauchsgegenstände, z. B. Gewürzspender, dürfen nicht offen auf den Tischen stehen und sind regelmäßig zu desinfizieren.
- Speisen werden am Tisch ausschließlich als Tellergerichte serviert. Ein Selbstbedienungsbuffet ist zulässig, wenn die Speisen abgedeckt sind und sich die Gäste vor jeder Nutzung die Hände desinfizieren.
- Alle Räume sind regelmäßig ausreichend zu belüften. Abfälle müssen in kurzen Intervallen ordnungsgemäß entsorgt werden.
- Alle Kontaktflächen wie Arbeitsflächen, Tische, Stühle etc. sind nach jeder Benutzung mit Haushaltsreiniger bzw. Desinfektionsmittel zu behandeln. Türklinken sind mehrmals täglich zu desinfizieren.
- Gläser und Geschirr werden möglichst maschinell mit Temperaturen von mindestens 60 Grad gereinigt.
- Beschäftigte mit Kontakt zu Gästen müssen durchgehend eine Mund-/Nase-Bedeckung tragen, die bei Durchfeuchtung gewechselt werden muss. Händewaschen/-desinfektion ist nach jedem Abräumen von Geschirr erforderlich, ansonsten mindestens alle 30 Minuten.
Beauftragte des Vorstands für die Einhaltung dieser Maßnahmen sind Marco Ravasi und Rainer Czwalina.
Bei Nichteinhaltung erfolgt Hausverbot.