Kleiderordnung
Die Sportbekleidung unterliegt den in den Verbänden fest- gelegten Bestimmungen. In der Kreisversammlung des BKVE von 2024 wurden die Vereine auf Einhaltung hingewiesen und um Meldungen, bei Verstößen, in den Spielberichten gebeten.
Die Sportbekleidung hat innerhalb der Mannschaft einheitlich zu sein.
Hose schwarz Stoff. Innerhalb des Kreisverbandes BKVE sind auch Jeans zulässig. Zu beachten ist die mannschaftliche Einheit.
Schuhe und Strümpfe rein schwarz.
Pullover, Pullunder, Weste oder Hemd oberhalb der Gürtellinie auch andersfarbig. Auch hier gilt die mannschaftliche Einheit,
Auf der Vorderseite, im Brustbereich, muss durch ein Emblem der zugehörige Verein erkennbar sein.
Spieler und Schiedsrichter bei Endrunden sind an die Verordnung gebunden.
Werbung am Mann ist gemäß den DBU-Richtlinien gestattet.